CDU schlägt gemeinsamen Wertstoffhof mit Großenlüder vor

28.01.2026
Beschluss

Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großenlüder zum Bau und Betrieb eines gemeinsamen Wertstoffhofs
 

Antrag

Der Gemeindevorstand wird beauftragt,

mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Großenlüder und dem Kreisausschuss des Landkreises Fulda Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit der Gemeinde Großenlüder einen zentralen Wertstoffhof für beide Gemeinden zu planen und zu realisieren. Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu unterrichten.

Begründung:


Der bestehende Wertstoffhof wurde Anfang der 90er Jahre geschaffen. In den darauffolgenden Jahren sind weitere Angebote für die Getrenntsammlung von verwertbaren Materialien z. B. Altholz, Altpapier, Elektro-Altgeräte hinzugekommen, die die Aufstellung zusätzlicher Container auf der Verkehrsfläche erforderten.

Der Wertstoffhof wird an den Öffnungstagen in der Regel stark frequentiert. Teilweise staut sich der Verkehr vor der Einfahrt in der Riedstraße. Die ordnungsgemäße Abwicklung des Anlieferverkehrs ist problematisch. Ein Rangieren auf der Fläche insbesondere mit Anhängern ist stets mit Gefahren verbunden. Aufgrund der Grundstücksverhältnisse ist eine räumliche Erweiterung des Wertstoffhofes nicht möglich.

Der Wertstoffhof für die Gemeinde Großenlüder befindet sich am Finkenberg in der Gemarkung Kleinlüder. Von der Kerngemeinde Großenlüder beträgt die Anfahrtstrecke mehr als 10 km. Deshalb sucht auch Großenlüder seit Jahren nach Möglichkeiten eines zentralen Standorts für einen Wertstoffhof.

Es macht deshalb Sinn, zusammen mit der Gemeinde Großenlüder einen Standort zwischen Großenlüder und Bad Salzschlirf zu entwickeln.

Die Förderrichtlinien des Landkreises sehen ein 90 %ige Förderung der Baukosten vor, so dass sich der von beiden Gemeinden zu finanzierende Anteil auf 10 % beläuft. Grund und Boden ist nicht förderfähig.

Die auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Fulda anfallenden Betriebskosten (Containergestellung und –abfuhr, Entsorgungsaufwendungen für die Wertstoffe und Personalkosten) trägt der Abfallzweckverband für den Landkreis Fulda, so dass für den Betrieb der Wertstoffhöfe keine Kosten auf die Kommunen zukommen.

Im Hinblick auf die überschaubaren Eigenanteile der beiden Gemeinden dürfte trotz angespannter Haushaltslagen eine solche Investition im Interesse der Einwohner und Gewerbebetriebe beider Gemeinden nicht nur sinnvoll, sondern geboten sein.

Das Jahr 2026 sollte genutzt werden, um die Gespräche mit Großenlüder zu vertiefen und gemeinsam mit Großenlüder die Verhandlungen mit dem Landkreis Fulda aufzunehmen. Deshalb sind in den Haushalt 2026 noch keine Haushaltsmittel einzustellen.